Teilnahmebediengungen |
Nutzen Sie unser
Fax-Anfrage-Formular: |
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ABNAHME
DER STÄNDE
Es werden nur die Geschäfte zur Veranstaltung zugelassen,
die sämtliche Bedingungen einwandfrei erfüllen.
Wir empfehlen allen Ausschankbetrieben möglichst
nur Bierpavillons aufzustellen. Bereits am ersten Veranstaltungstag
wird jedes teilnehmende Geschäft überprüft. |
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AUSSCHANK- GENEHMIGUNGEN
Die Genehmigungen
werden vom jeweiligen Veranstalter beantragt. Die zum
Ausschank erforderlichen Ausschankgenehmigungen können
Sie, wenn nichts anderes vereinbart wurde, beim zuständigen
Ordnungsamt abholen. Bitte warten Sie die schriftliche
Einladung zur Platzvergabe ab. Diese erhalten Sie zwei
bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Dort teilen
wir Ihnen mit, ob wir die Ausschankgenehmigungen für
Sie beim Ordnungsamt schon abgeholt haben oder ob Sie
diese noch abholen müssen.
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AUFBAU- UND ANDIENUNGSZEITEN
Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (ca. 2 - 3 Wochen)
erhalten Sie von uns eine schriftliche Einladung zur Platzvergabe.
In diesem Schreiben erhalten Sie weitere Informationen
zur Veranstaltung, unter anderem zu den Auf- und Abbauzeiten,
Andienungszeiten, Bühnenprogrammen, Öffnungszeiten,
usw. |
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BIERGÄRTEN
Das Einrichten von Biergärten (Tische und Bänke,
Stehtische, eingedeckt mit Aschenbechern und Tischdecken)
ist grundsätzlich erwünscht, jedoch aus Platzmangel
nicht überall möglich. Das Aufstellen oder Aufhängen
von Bierschildern und Werbetafeln paßt gut in das
Bierbörsengeschehen. Auch das Ausleuchten mit Lichterketten
ist erwünscht. |
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BIERSORTEN
Nur die im Mietvertrag schriftlich vereinbarten Faßbiersorten
dürfen auf der Bierbörse ausgeschenkt werden.
Eine Änderung der Faßbiersorte oder die Hinzunahme
weiterer Sorten kann nur schriftlich vereinbart werden und Bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Spezialbiere wie Schwarz- und Fruchtbiere werden aus Konkurrenzschutz nur im eingeschränkten Maße nach schriftlicher Vereinbarung zugelassen.
Unter anderem ist hierbei zu beachten, daß jede
Faßbiersorte möglichst nur einmal auf der Bierbörse
vergeben wird. |
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BIERDECKEL
Vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie auf Wunsch Original
Bierbörsen Bierdeckel. Die Bierdeckel sind mit einem
Vierfarbaufdruck des Bierbörsenlogos bedruckt. Die
Bierdeckel werden kostenlos verteilt. |
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BIERSTAND
Der Ausschank von Getränken darf nur aus original
Brauerei Pavillons oder original absenkbaren Brauerei
Verkaufswagen erfolgen. In Ausnahmefällen sind auch
nicht absenkbare Brauerei Verkaufswagen zugelassen, wenn
sie mindestens Baujahr 2000 sind und ihre Thekenhöhe
1,20 Meter (vom Boden aus gemessen) nicht überschreitet.
Die Pavillons bzw. Verkaufswagen müssen rundherum
die Original Aufschrift der auszuschenkenden Biermarke
tragen. Auch die Preislisten und Beleuchtungen im Stand
müssen mit Original Schriftzügen der Biermarke
versehen sein, die im Mietvertrag schriftlich vereinbart
wurde. Sondergeschäfte, wie z.B. Zelte, Schiffe oder
andere außergewöhnliche Geschäfte können
nur nach schriftlicher Vereinbarung aufgestellt werden. |
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FEUERLÖSCHER
Es sind betriebsbereite Feuerlöscheinrichtungen in
ausreichender Anzahl entsprechend der Arbeitsstätten
- Richtlinie in den Ständen bereitzuhalten. |
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FLASCHENBIERE
Der Verkauf von zusätzlichen Flaschenbieren aller
Arten ist in jeweils begrenzter Anzahl erlaubt. Bitte
nehmen Sie jedoch hierfür eine Absprache über
die Biersorten mit dem Veranstalter vor. Dosen und Flaschen
aller Art sind mit mindestens € 0,25 zu bepfanden.
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GASFLASCHEN
Bei der Verwendung von Druckgasflaschen sind die allgemein
gültigen Vorschriften einzuhalten. So sind z.B. Gasflaschen
ausschließlich in den dafür vorgesehenen Schränken
aufzubewahren. |
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GLÄSER
Für den gesamten Getränkeverkauf dürfen
nur Gläser verwendet werden. In der Regel werden
0,3 l Gläser verwendet. Der Ausschank aus Bechern
ist verboten. Alle Veranstaltungsteilnehmer müssen
mit Glas- bzw. Flaschenpfand arbeiten. Das heißt,
beim Verkauf von Bier in Gläsern oder Bierflaschen
wird ein Pfand verlangt. Es dürfen nur Original bedruckte
Biergläser benutzt werden. Die Gläser müssen
das Logo der vertraglich vereinbarten Biersorte tragen.
Dies gilt auch für die Bierdeckel. |
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GRÜNANLAGEN
Einige Bierbörsen werden in Grünanlagen durchgeführt.
Bitte beachten Sie, daß die Wiesenflächen nicht
befahren werden dürfen. Gegebenenfalls müssen
sämtliche Materialien auch zum Auf- und Abbau der
Stände getragen oder mit Sackkarren transportiert
werden. |
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IMBISSGESCHÄFTE
Für die Imbiß- und Süßwarengeschäfte
gelten ähnliche Regeln wie für die Ausschankgeschäfte,
so darf z.B. nur das verkauft werden, was auch im Mietvertrag
schriftlich vereinbart wurde. Der Ausschank von Getränken
(auch Dosen und Flaschenverkauf) ist Imbissgeschäften
grundsätzlich nicht erlaubt. |
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JUGENDSCHUTZ-GESETZ
Der Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche
oder bereits stark alkoholisierte Personen wird sofort
- ohne Ausnahme - zur Anzeige gebracht bzw. der Teilnehmer
wird sofort, ohne weitere Abmahnung, von der Veranstaltung
ausgeschlossen. Bitte hängen Sie das Jugendschutzgesetz
gut sichtbar in Ihrem Bierstand auf. |
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KAUTION
Mit dem Abschluß eines Mietvertrages zur Teilnahme
an unseren Bierbörsen wird unter anderem auch eine
Kaution zur Zahlung fällig. Im Mietvertrag unter
§ 6 werden die Bedingungen zur Rückzahlung der
Kaution geregelt. |
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KÜHL- WOHN- UND PACKWAGEN
Geschäftsinhaber, die einen Kühl- oder Packwagen
aufstellen müssen, sollten eine Sackkarre zum Transport
der Lebensmittel mitbringen. Alle Kühl-, Wohn-, und
Packwagen können nur außerhalb des Veranstaltungsgeländes
geparkt werden. Auf dem Festgelände dürfen grundsätzlich
keine Fahrzeuge geparkt werden. |
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KLEIDUNG
Das gesamte anwesende Personal muß Brauerei- bzw.
für Gaststätten typische Kleidung tragen, das
heißt zumindestens Schürze und Hemd bzw. T-Shirt
der jeweiligen Brauerei! Von den Brauereien werden die
erforderlichen T-Shirts, Hemden, Jacken, Schürzen
usw. sicherlich gerne zur Verfügung gestellt. Ist
dies nicht der Fall, so kann man heute bei entsprechenden
Firmen schon sehr preiswert Kleidungsstücke selbst
mit dem Brauerei-Emblem bedrucken lassen. Dies ist eine
der wichtigsten Zulassungsbedingungen. |
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MEHRWEGGESCHIRR
Die Nutzung von Mehrweggeschirr ist unbedingt erforderlich.
Der Gebrauch von Einweggeschirr ist verboten. Genutzt
werden darf neben Mehrweggeschirr auch eßbares Geschirr.
Ausnahme: Servietten, Pergamentersatzpapier (z.B. Pommes-Tüte). |
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MUSIKERLAUBNIS
Auf der gesamten Veranstaltungsfläche kann Musik
nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter
gespielt werden. Auch kleine Verstärkeranlagen dürfen
nicht ohne unsere Genehmigung betrieben werden. Diese
Regelung soll Lärmbelästigungen und eine "Kirmesatmosphäre"
verhindern. Auch eine Genehmigung des Ordnungsamtes ersetzt
diese Regelung nicht! |
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MÜLLEIMER
Vor jedem Geschäft müssen mindestens zwei 120
Liter große Müllbehälter aufgestellt werden.
Die Müllbehälter sind regelmäßig
zu entleeren. Für die Entsorgung ist der Standbetreiber
verantwortlich. |
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MERCHANDISING
Der Verkauf von Bierzubehörartikeln ist sehr erwünscht.
Jeder Bierstandbetreiber sollte von seiner Brauerei Merchandising-Artikel
anbieten. |
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NACHTWACHE
Nachts, nach Beendigung der Veranstaltung, übernimmt
eine Nachtwache die Bewachung der Anlage. Eine Haftung
wird jedoch nicht übernommen. Aus Sicherheitsgründen
dürfen die Geschäftsinhaber abends nach Veranstaltungsende
erst dann Ihre Geschäfte verlassen, wenn die letzten
Besucher das Festgelände verlassen haben. Die Nachtwache
hat aus Sicherheitsgründen, auch in Ihrem Interesse,
den Auftrag, jedes Befahren des Festgeländes außerhalb
der vereinbarten Andienungszeiten zu verhindern. |
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ÖFFNUNGSZEITEN
Die Öffnungszeiten der Bierbörsen werden gemeinsam
mit den zuständigen Behörden und dem Veranstalter
festgelegt. Die Einhaltung der Öffnungszeiten werden
unabhängig von den Behörden jeden Veranstaltungstag
vom zuständigen Platzmeister des Veranstalters überprüft.
Bei Verspätungen oder Überschreitungen wird
eine Vertragsstrafe sofort zur Zahlung fällig. |
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PLATZVERGABE
Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (ca. 2 - 3 Wochen)
erhalten Sie von uns eine schriftliche Einladung zur Platzvergabe.
In diesem Schreiben erhalten Sie weitere Informationen
unter anderem zu den Auf- und Abbauzeiten, Andienungszeiten,
Bühnenprogrammen, Öffnungszeiten, usw.. |
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PRESSEARBEIT
Haben Sie Pressetexte und Fotos von Ihren Produkten? Dann
senden Sie uns diese bis spätestens 2 Monate vor
Veranstaltungsbeginn zu. Bitte senden Sie keine Prospekte,
sondern nur mit Schreibmaschine oder Computer verfaßte
Texte von maximal einer DIN A4 Seite. Soweit möglich,
werden wir Ihre "Neuheiten" oder "besonderen
Angebote" den Medien mitteilen, bzw. in der Pressekonferenz
erwähnen. |
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REINIGUNG
Jeden Abend nach Veranstaltungsende müssen die Standfläche
sowie der Weg vor Ihrem Stand gereinigt werden. Auch Zigarettenkippen
oder andere Verschmutzungen müssen restlos entfernt
werden. Einen Besen, Rechen und andere Reinigungsgeräte
sind mitzubringen. |
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STROMVERSORGUNG
Die Stromversorgung der Bierbörse wird von einem
von unserem Unternehmen beauftragten Platzelektriker vorgenommen.
Grundlage für Ihren Stromanschluß ist die im
Mietvertrag getroffene Vereinbarung über den Stromanschlußwert.
Die Kosten für den Stromanschluß werden in
der Regel mit der Einladung zur Platzvergabe bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie, daß alle Stromkabel im Bereich
der Fußwege mit schweren, stolperfreien Matten abgedeckt
werden müssen. Wichtig: Bitte bringen Sie lange Anschlußkabel
mit! |
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SCHANKANLAGEN
Die für Ihre Schankanlage erforderliche schriftliche
Betriebserlaubnis (Betriebsbuch) muß ständig
im Bierpavillon vorliegen. Bitte achten Sie darauf, daß
die eingetragenen Genehmigungen noch gültig sind.
Im Besonderen weisen wir in diesem Zusammenhang auf die
Getränkeschankanlagenverordnung, §9 und §11,
hin. Informationen erteilt Ihnen Ihre Brauerei oder das
Ordnungsamt. Alle Bierstände müssen mit einem
Spülboy ausgestattet sein. |
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SONSTIGE GETRÄNKE
Alle Bierstandbetreiber dürfen AFG´s, Bowle,
Wein, Sekt, Schnaps oder Likör ausschenken. Alle
anderen, nicht bierhaltigen, alkoholischen Getränke,
wie z.B. Smirnoff Ice oder Rigo, sind verboten. Auch die
Cocktailstände dürfen diese Produkte nicht anbieten. |
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STANDPLÄTZE
Die Aufteilung der Standplätze erfolgt durch den
Veranstalter schon einige Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Ein entsprechender Aufbauplan wird angefertigt und den
Festteilnehmern anläßlich der Platzvergabe
vorgelegt. Vor der Platzvergabe werden die Standplätze
nicht veröffentlicht! Standplatzvereinbarungen mit
den Festteilnehmern werden grundsätzlich nicht getroffen.
Wir nehmen jedoch, soweit möglich, Rücksicht
auf die Interessen der Festteilnehmer. |
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VERSICHERUNGEN
Bitte bringen Sie Ihre gültige Betriebshaftpflichtpolice
zur Veranstaltung mit. Die Behörden bzw. wir als
Veranstalter haben jederzeit das Recht, diese einzusehen.
Der Veranstalter hat lediglich die gesetzlich vorgeschriebene
Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen. Eine Diebstahl-,
Feuer-, Sturmversicherung usw. besteht nicht! |
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WASSERANSCHLUß, WASSERABFLUß
Die Versorgung der Stände mit Wasser bzw. die Entsorgung
des Abwassers muß von den Teilnehmern selbst installiert
werden. Die erforderlichen Hydranten stehen in regelmäßigen
Abständen auf der Veranstaltungsfläche. Auch
das Abwasser darf ausschließlich in die dafür
vorgesehenen Abwasserkanäle bzw. Sammelbecken entsorgt
werden. Hierbei ist zu beachten, daß sich die Abwasserentsorgungsstelle
auch in größerer Entfernung zum Verkaufsstand
befinden kann. Unter Umständen ist dann der Einsatz
einer Abwasserpumpe oder anderer Alternativen erforderlich.
Alle Schläuche im Bereich der Fußwege müssen
mit schweren, stolperfreien Matten abgedeckt werden. |
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Leverkusen, Februar 2003, Änderungen vorbehalten
© 2003 Bierbörse Werner Nolden GmbH |
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