Teilnahmebedingungen |
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ALLGEMEINES
Die BIERBÖRSE ist eine besondere, mit anderen Stadtfesten nicht zu vergleichende, Veranstaltung. Der Aufbau der BIERBÖRSE besteht fast ausschließlich nur aus Original Brauerei Pavillons und einigen niveauvollen Imbissgeschäften. Ein Aufbau von Trödel- und Jahrmarktgeschäften wird nicht zugelassen. Die Art der aufzubauenden Geschäfte müssen dem festgelegten und unveränderbaren Charakter der BIERBÖRSE entsprechen. Um die BIERBÖRSE reibungslos und nach den mit dem Markennamen verbundenen Bedingungen durchzuführen sind eine Vielzahl von Teilnahmeregeln zu beachten. Sollten Sie ein Problem mit unseren Teilnahmebedingungen haben, setzen Sie sich bitte sofort mit uns in Verbindung.
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ABNAHME
DER STÄNDE
Es werden nur die Geschäfte zur Veranstaltung zugelassen, die sämtliche Bedingungen einwandfrei erfüllen. Bei Nichtzulassung durch die Behörden oder den Veranstalter hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung der Standmieten oder Schadenersatz! Wir empfehlen allen Ausschankbetrieben möglichst nur Bierpavillons aufzustellen. Bereits am ersten Veranstaltungstag wird jedes teilnehmende Geschäft überprüft.
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AUSSCHANKGENEHMIGUNGEN
Die Genehmigungen werden von uns beantragt. Die zum Ausschank erforderlichen Ausschankgenehmigungen können Sie, wenn nichts anderes vereinbart wurde, beim zuständigen Ordnungsamt abholen. Bitte warten Sie die schriftliche Einladung zur Platzvergabe ab. Diese erhalten Sie zwei bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Dort teilen wir Ihnen mit, ob wir die Ausschankgenehmigungen für Sie beim Ordnungsamt schon abgeholt haben oder ob Sie diese noch abholen müssen.
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AUFBAU- UND ANDIENUNGSZEITEN
Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (ca. 2 - 3 Wochen) erhalten Sie von uns eine schriftliche Einladung zur Platzvergabe. In diesem Schreiben erhalten Sie weitere Informationen, unter anderem zu den Auf- und Abbauzeiten, Andienungszeiten, Bühnenprogrammen, Öffnungszeiten, usw.
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BIERBÖRSE
Seit rund 24 Jahren führt das Veranstaltungsbüro Werner Nolden Bierbörsen in NRW durch. Mittlerweile wurde die erfolgreiche Marke BIERBÖRSE vom Deutschen Patentamt in München unter der Markennummer 396 56 796 vom 27.01.1996 geschützt. Ein Bierbörsen Franchiseunternehmen betreibt seit 1997 zusammen mit örtlichen Veranstaltern die BIERBÖRSE im gesamten Bundesgebiet. Die BIERBÖRSE ist europaweit die erste Open Air Veranstaltung, die im Franchisesystem vertrieben wird.
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BIERGÄRTEN
Das Einrichten von Biergärten (Tische und Bänke, Stehtische, eingedeckt mit Aschenbechern und Tischdecken) ist grundsätzlich erwünscht, jedoch aus Platzmangel nicht überall möglich. Das Aufstellen oder Aufhängen von Bierschildern, Werbetafeln, Sonnenschirmen und Fahnen passt gut in das Bierbörsengeschehen. Auch das Ausleuchten mit Lichterketten ist erwünscht.
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BIERSORTEN
Nur die im Mietvertrag schriftlich vereinbarten Fassbiersorten dürfen auf der BIERBÖRSE ausgeschenkt werden. Eine Änderung der Fassbiersorte oder die Hinzunahme weiterer Sorten kann nur schriftlich vereinbart werden. Unter anderem ist hierbei zu beachten, dass jede Fassbiersorte möglichst nur einmal auf der BIERBÖRSE vergeben wird.
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BIERDECKEL
Vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie auf Wunsch Original Bierbörsen Bierdeckel. Die Bierdeckel sind mit einem Vierfarbaufdruck des Bierbörsenlogos bedruckt. Die Bierdeckel werden kostenlos verteilt.
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BIERSTAND
Der Ausschank von Getränken darf nur aus original Brauerei Pavillons oder original absenkbaren Brauerei Verkaufswagen erfolgen. In Ausnahmefällen sind auch nicht absenkbare Brauerei Verkaufswagen zugelassen, wenn die Thekenhöhe 1,20 Meter (vom Boden aus gemessen) nicht überschreitet. Ferner müssen die Verkaufswagen mit einer Original - Brauerei - Lackierung versehen sein und in einem optisch einwandfreiem Zustand sein. Die Pavillons bzw. Verkaufswagen müssen rundherum die Original Aufschrift der auszuschenkenden Biermarke tragen. Auch die Preislisten und Beleuchtungen im Stand müssen mit Original Schriftzügen der Biermarke versehen sein, die im Mietvertrag schriftlich vereinbart wurde. Sondergeschäfte, wie z.B. Zelte, Schiffe oder andere außergewöhnliche Geschäfte können nur nach schriftlicher Vereinbarung aufgestellt werden.
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BÜHNENPROGRAMM
Anlässlich unserer Bierbörsen führen wir in einigen Städten auch ein Bühnenprogramm durch. Den Programmablauf erfahren Sie rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung.
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FEUERLÖSCHER
Es sind betriebsbereite Feuerlöscheinrichtungen in
ausreichender Anzahl entsprechend der Arbeitsstätten
- Richtlinie in den Ständen bereitzuhalten. |
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FLASCHENBIERE
Der Verkauf von zusätzlichen Flaschenbieren aller Arten ist in jeweils begrenzter Anzahl erlaubt. Bitte nehmen Sie jedoch hierfür eine Absprache über die Biersorten mit dem Veranstalter vor. Dosen und Flaschen aller Art sind mit mindestens € 0,25 zu bepfanden.
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GASFLASCHEN
Bei der Verwendung von Druckgasflaschen sind die allgemein gültigen Vorschriften einzuhalten. So sind z.B. Gasflaschen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Schränken aufzubewahren.
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GLÄSER
Für den gesamten Getränkeverkauf dürfen nur Gläser verwendet werden. Der Ausschank aus Bechern ist verboten. Alle Veranstaltungsteilnehmer müssen mit Glas- bzw. Flaschenpfand arbeiten. Das heißt, beim Verkauf von Bier in Gläsern oder Bierflaschen wird ein Pfand verlangt. Es dürfen nur original bedruckte Biergläser benutzt werden. Die Gläser müssen das Logo der vertraglich vereinbarten Biersorte tragen. Dies gilt auch für die Bierdeckel.
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GETRÄNKEVERLEGER
Möchten Sie vor Ort mit alkoholischen oder nicht - alkoholischen Getränken, Kühltruhen, Tischen und Bänken, usw. von einem Großhändler beliefert werden? Wenn ja, dann rufen Sie uns bitte rechtzeitig an. Gerne nennen wir Ihnen einen Getränkeverleger aus dem jeweiligen Veranstaltungsort.
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GRÜNANLAGEN
Einige Bierbörsen werden in Grünanlagen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Wiesenflächen nicht befahren werden dürfen. Gegebenenfalls müssen sämtliche Materialien auch zum Auf- und Abbau der Stände getragen oder mit Sackkarren transportiert werden.
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IMBISSGESCHÄFTE
Für die Imbiss- und Süßwarengeschäfte gelten ähnliche Regeln wie für die Ausschankgeschäfte, so darf z.B. nur das verkauft werden, was auch im Mietvertrag schriftlich vereinbart wurde. Der Ausschank von Getränken (auch Dosen und Flaschenverkauf) ist Imbissgeschäften grundsätzlich nicht erlaubt.
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JUGENDSCHUTZGESETZ
Der Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche oder bereits stark alkoholisierte Personen wird sofort - ohne Ausnahme - zur Anzeige gebracht bzw. der Teilnehmer wird sofort, ohne weitere Abmahnung, von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Jugendschutzgesetz ist gut sichtbar in jedem Bierstand aufzuhängen.
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KAUTION
Mit dem Abschluss eines Mietvertrages zur Teilnahme an unseren Bierbörsen wird unter anderem auch eine Kaution zur Zahlung fällig. Im Mietvertrag unter § 6 werden die Bedingungen zur Rückzahlung der Kaution geregelt.
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KÜHL- WOHN- UND PACKWAGEN
Geschäftsinhaber, die einen Kühl- oder Packwagen aufstellen müssen, sollten eine Sackkarre zum Transport der Lebensmittel mitbringen. Alle Kühl-, Wohn-, und Packwagen können nur außerhalb des Veranstaltungsgeländes geparkt werden. Auf dem Festgelände dürfen grundsätzlich keine Fahrzeuge geparkt werden.
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KLEIDUNG
Das gesamte anwesende Personal muss Brauerei- bzw. gaststättentypische Kleidung tragen, das heißt zumindest Schürze und Hemd bzw. T-Shirt der jeweiligen Brauerei! Von den Brauereien werden die erforderlichen T-Shirts, Hemden, Jacken, Schürzen usw. sicherlich gerne zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht der Fall, so kann man heute bei entsprechenden Firmen schon sehr preiswert Kleidungsstücke selbst mit dem Brauerei-Emblem bedrucken lassen. Dies ist eine der wichtigsten Zulassungsbedingungen.
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MEHRWEGGESCHIRR
Alle Waren dürfen nur auf bepfandetem Mehrweggeschirr oder essbarem Geschirr verkauft werden. Ausnahme: Serviette, Pergamentersatzpapier (z.B. Pommes - Tüte).
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MUSIKERLAUBNIS
Auf der gesamten Veranstaltungsfläche kann Musik nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter gespielt werden und auch dann darf grundsätzlich nur der eigene Standplatz beschallt werden. Auch kleine Verstärkeranlagen dürfen nicht ohne unsere Genehmigung betrieben werden. Diese Regelung soll Lärmbelästigungen und eine „Kirmes-Atmosphäre“ verhindern. Auch eine Genehmigung des Ordnungsamtes ersetzt diese Regelung nicht!
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MÜLLEIMER
Vor jedem Geschäft müssen mindestens zwei 120 Liter große Müllbehälter aufgestellt werden. Die Müllbehälter sind regelmäßig zu entleeren. Für die Entsorgung ist der Standbetreiber verantwortlich.
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MERCHANDISING
Der Verkauf von Bierzubehörartikeln ist sehr erwünscht. Jeder Bierstandbetreiber sollte von seiner Brauerei Merchandising-Artikel anbieten.
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NACHTWACHE
Nachts, nach Beendigung der Veranstaltung, übernimmt eine Nachtwache die Bewachung der Anlage. Eine Haftung wird jedoch nicht übernommen. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Geschäftsinhaber abends nach Veranstaltungsende erst dann Ihre Geschäfte verlassen, wenn die letzten Besucher das Festgelände verlassen haben. Die Nachtwache hat aus Sicherheitsgründen, auch in Ihrem Interesse, den Auftrag, jedes Befahren des Festgeländes außerhalb der vereinbarten Andienungszeiten zu verhindern.
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ÖFFNUNGSZEITEN
Die Öffnungszeiten der Bierbörsen werden gemeinsam mit den zuständigen Behörden und dem Veranstalter festgelegt. Die Einhaltung der Öffnungszeiten werden unabhängig von den Behörden jeden Veranstaltungstag vom zuständigen Platzmeister des Veranstalters überprüft. Bei Verspätungen oder Überschreitungen wird eine Vertragsstrafe sofort zur Zahlung fällig.
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PLATZVERGABE
Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (ca. 2 - 3 Wochen) erhalten Sie von uns eine schriftliche Einladung zur Platzvergabe. In diesem Schreiben erhalten Sie weitere Informationen unter anderem zu den Auf- und Abbauzeiten, Andienungszeiten, Bühnenprogrammen, Öffnungszeiten, usw..
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PLAKATE
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne einige Bierbörsenplakate zu. Diese können Sie ab ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per Fax oder Mail abfordern. Bitte geben Sie den Veranstaltungsort mit an.
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PRESSEARBEIT
Haben Sie Pressetexte und Fotos von Ihren Produkten? Dann senden Sie uns diese bis spätestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn zu. Bitte senden Sie keine Prospekte, sondern nur mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Texte von maximal einer DIN A4 Seite. Soweit möglich, werden wir Ihre „Neuheiten“ oder „besonderen Angebote“ den Medien mitteilen, bzw. in der Pressekonferenz erwähnen.
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REINIGUNG
Jeden Abend nach Veranstaltungsende müssen die Standfläche sowie die angrenzenden Flächen um Ihren Stand herum gereinigt werden. Auch Zigarettenkippen oder andere Verschmutzungen müssen restlos entfernt werden. Einen Besen, Rechen und andere Reinigungsgeräte sind mitzubringen.
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STROMVERSORGUNG
Die Stromversorgung der BIERBÖRSE wird von einem von unserem Unternehmen beauftragten Platzelektriker vorgenommen. Grundlage für Ihren Stromanschluss ist die im Mietvertrag getroffene Vereinbarung über den Stromanschlusswert. Die Kosten für den Stromanschluss werden in der Regel mit der Einladung zur Platzvergabe bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass alle Stromkabel im Bereich der Fußwege mit schweren, stolperfreien Matten abgedeckt werden müssen. Wichtig: Bitte bringen Sie lange Anschlusskabel mit!
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SCHANKANLAGEN
Die für Ihre Schankanlage erforderliche schriftliche Betriebserlaubnis (Betriebsbuch) mit eingetragenen gültigen Genehmigungen muss ständig im Bierpavillon vorliegen. Im Besonderen weisen wir in diesem Zusammenhang auf die Getränkeschankanlagenverordnung, § 9 und § 11 hin. Informationen erteilt Ihnen Ihre Brauerei oder das Ordnungsamt. Alle Bierstände müssen mit einem Spülboy ausgestattet sein.
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SONSTIGE GETRÄNKE
Alle Bierstandbetreiber dürfen AFG's, Bowle, Wein, Sekt, Schnaps oder Likör ausschenken. Alle anderen, nicht bierhaltigen, alkoholischen Getränke, wie z.B. Smirnoff Ice oder Rigo, sind verboten. Auch die Cocktailstände dürfen diese Produkte nicht anbieten.
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STANDPLÄTZE
Die Aufteilung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter schon einige Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Ein entsprechender Aufbauplan wird angefertigt und den Festteilnehmern anlässlich der Platzvergabe vorgelegt. Vor der Platzvergabe werden die Standplätze nicht veröffentlicht! Standplatzvereinbarungen mit den Festteilnehmern werden grundsätzlich nicht getroffen. Wir nehmen jedoch, soweit möglich, Rücksicht auf die Interessen der Festteilnehmer.
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ÜBERNACHTUNGEN
Gerne senden wir Ihnen ein Hotel- und Pensionsverzeichnis vom jeweiligen Veranstaltungsort zu. Diese können Sie schriftlich per Fax oder Mail abfordern. Bitte geben Sie den Veranstaltungsort mit an. Reservieren Sie bitte die erforderlichen Zimmer schon einige Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Erfahrungsgemäß sind in der Veranstaltungswoche alle Hotels und Pensionen ausgebucht.
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VERSICHERUNGEN
Bitte bringen Sie Ihre gültige Betriebshaftpflichtpolice zur Veranstaltung mit. Die Behörden bzw. wir als Veranstalter haben jederzeit das Recht, diese einzusehen. Der Veranstalter hat lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen. Eine Diebstahl-, Feuer-, Sturmversicherung usw. besteht nicht!
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WASSERANSCHLUSS, WASSERABFLUSS
Die Versorgung der Stände mit Wasser bzw. die Entsorgung des Abwassers muss von den Teilnehmern selbst installiert werden. Die erforderlichen Hydranten stehen in regelmäßigen Abständen auf der Veranstaltungsfläche. Auch das Abwasser darf ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abwasserkanäle bzw. Sammelbecken entsorgt werden. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Abwasserentsorgungsstelle auch in größerer Entfernung zum Verkaufsstand befinden kann. Unter Umständen ist dann der Einsatz einer Abwasserpumpe oder anderer Alternativen erforderlich. Alle Schläuche im Bereich der Fußwege müssen mit schweren, stolperfreien Matten abgedeckt werden.
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Leverkusen, September 2009, Änderungen vorbehalten
© 2009 Veranstaltungsbüro Werner Nolden |
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